Fragen und Antworten

Projektteilnahme 

Wo finde ich die Projektunterlagen für teilnehmende Betriebe?

Diese Unterlagen sind unter Teilnahmeinfos

Welchen Mehrwert kann ich durch die Teilnahme am KlimaStaR Milch für meinen Betrieb erzielen?

Wählt der Betrieb für die Jahre 1 u. 2 das massnahmenorientierte Basismodul, wird er mit mindestens 6'000 CHF (massnahmenorientierte Prämie + Basisprämie) pro Jahr entschädigt. Damit wird die Teilnahme an Datenerhebungen sowie die Deckung der Kosten für die Planung und Umsetzung von mind. 8 Massnahmen, davon 6 die sich erst mittel- bis langfristig auf die Betriebskennzahlen auswirken abgegolten.  Falls einzelne Betriebe trotz Wahl des massnahmenorientierten Basismoduls die wirkungsorientierte Prämie von 5'500 CHF übertreffen, wird diesen bereits die höhere wirkungsorientierte Prämie ausbezahlt. Nach der Erfassung der Ausgangslage kann sich der Betrieb entscheiden ob er in den Jahren 1 u. 2 massnahmenorientiert oder gleich wirkungsorientiert abgegolten werden soll.

Bei Wahl eines wirkungsorientierten Moduls erfolgt die Abgeltung der Massnahmen über die wirkungsorientiert Prämie. Der Betrieb muss dazu seine aus der Ausgangslage gesetzten betriebsspezifischen Reduktionsziele erreichen. Bei 100% Zielerreichung besteht Anspruch auf 3 Rappen pro kg Milch, bei tieferer Zielerreichung entsprechend weniger bis zu 0 Rappen. Bei übertreffen der Zielvorgaben entsprechend mehr bis maximal 5 Rappen. Die Milchprämie wird rückwirkend aufgrund der Zielerreichung im vorangehenden Kalenderjahr auf der gelieferten Jahresmilchmenge, die dem Erstmilchkäufer verkauft wurde, ausbezahlt. Die Prämienauszahlung ist budgetorientiert, d.h. wenn Widererwarten im Mittel der Betriebe mehr als 3 Rappen Prämie resultieren, oder die Milchmenge die 60 Mio. kg übersteigt, wird die Prämie entsprechend angepasst.  Die maximale Betriebsprämie beträgt 30'000 CHF pro Jahr.

Die teilnehmenden Betriebe sind grundsätzlich frei in der Wahl der zu ergreifenden Massnahmen. Damit ein Betrieb Anspruch hat auf die massnahmenorientierte Prämie hat, muss er beim Basismodul von insgesamt 17 möglichen Massnahmen mindestens 8 auswählen.

Welche Teilnahmebedingungen muss ich erfüllen, damit ich mitmachen kann?

Betriebe die am RP KlimaStaR Milch teilnehmen wollen müssen:

Kann ich als Bio- oder Wiesenmilchbetrieb mitmachen?

Ja.

Muss ich auf meinem Betrieb im Ackerbaugebiet die Milchproduktion reduzieren, wenn ich mitmache?

Das ist nicht das Ziel des Projekts KlimaStaR Milch. Die Trägerschaft will nach Umsetzung des Projekt gleich viel Milch produzieren, aber wenn immer möglich effizienter. Die Milchproduktion ist in der Schweiz eine sehr produktive und standortangepasste Landnutzungsart und trägt im Grasland Schweiz wesentlich zur (globalen) Ernährungssicherung und zu einer nachhaltigen Landwirtschaft bei. Sie ist zudem mit vielen Arbeitsplätzen verknüpft und für die soziale und wirtschaftliche Nachhaltigkeit sehr wichtig. So fallen beispielsweise in Ackergebieten mehr Ackernebenprodukte an als im Berggebiet, die nur über die Kuh weiter veredelt werden können. Zudem ist eine vielfältige Fruchtfolge mit Kunstwiese und Futterbau die Basis für eine nachhaltige Nahrungsmittelproduktion. Im KlimaStaR Vertiefungs-Modul werden deshalb nebst dem Klimaschutz und der Nahrungsmittel- und Flächenkonkurrenz auch weitere ökologische, soziale und wirtschaftliche Kennzahlen auf den Betrieben erhoben. So sollen Synergien und Zielkonflikte hinsichtlich der umfassenden Nachhaltigkeit systematisch aufgezeigt und diskutiert werden. Im Rahmen von KlimaStar wollen wir hier das Wissen vertiefen und den politischen und gesellschaftlichen Druck praxisnah und wissenschaftlich fundiert zu entkräften versuchen. Wir sind aber auch offen und wollen uns wo immer möglich Verbesserungen zu einer effizienteren, standortgerechten Milchproduktion nicht verschliessen. Wir sind überzeugt, dass durch eine breite Kampagne zur Optimierung der Fütterung die Effizienz gesteigert werden kann und der Betrieb auch wirtschaftlich davon profitiert. Die Trägerschaft betrachtet das Ressourcenprojekt KlimaStaR Milch als Chance, uns hier als Branche weiterzuentwickeln und einer der aktiven Treiber in der politischen und gesellschaftlichen Diskussion zu sein!

Warum soll ich mich verbessern, wenn ich bereits eine fortschrittliche Milchproduktion betreibe?

Mit dem Projekt KlimaStaR baut die Branche ein landwirtorientiertes Management- und Monitoringsystem auf, das die Entwicklung aufzeichnet, die eine aus Sicht der Branche und Wissenschaft nachhaltige Entwicklung fördert. Ein Betrieb, der bereits in der Ausgangslage klimafreundlich und standortangepasster produziert, muss entsprechend weniger einsparen, um die wirkungsorientierten Prämien zu erhalten.  Die Trägerschaft hat viel Wert auf ein dem Zeitgeist angepasstes Anreiz- und Abgeltungssysteme gelegt. Jeder Betrieb hat Einblick zu Vergleichszahlen seiner Betriebsgruppe und kann sich so besser einordnen. 

Ist KlimaStaR Milch ein weiteres Bundes-Programm, das nach 2027 zum Standard für alle wird?

Das Oberziel eines Ressourcenprojekts ist es, Innovation zu fördern und eine Entwicklung zu initiieren. Aus dem Agrarbudget kommen dank KlimaStaR Milch finanzielle Mittel den Milchbetrieben rund 15.7 Mio. CHF zugute.  Der Milchbranche wird mit dem Projekt KlimaStar Milch die einmalige Chance geboten, ihre Zukunft nachhaltig und  ressourcenschonend mitzuprägen. 

Ein Betrieb, der sich anmeldet, muss Interesse an der Thematik haben und darin eine Chance sehen, einen Teil beizutragen, aktiv mitzugestalten, die Nachhaltigkeit in der Schweizer Milchbranche zu verankern. Darum investiert auch die Trägerschaft rund 4.1 Mio. CHF in dieses Projekt. In welcher Form das generierte Wissen aus dem Projekt KlimaStaR Milch nach Abschluss 2027 für finanzielle Anreizsysteme (DZV, Marktprämien), eingesetzt werden kann und soll, ist offen. Sicher wird es den Stellenwert der Schweizer Milchproduktion allgemein verbessern und fundiertes Wissen liefern für eine zukunftorientierte Positonierung auf nationaler und internationaler Ebene. Ein Betrieb, der jetzt schon mitmacht, rüstet sich für die Zukunft. 

Kann ich noch zu einem späteren Zeitpunkt als 2022 einsteigen?

Der Teilnahmeumfang ist erreicht. Ein späterer Einstieg ist deshalb nicht vorgesehen.

Kann ich jederzeit aussteigen?

Nein. Wer sich für das Projekt KlimaStaR Milch anmeldet, verpflichtet sich generell für 6 Jahre. Der Vertrag kann aber mit nachvollziehbarer Begründung jährlich beendet werden. Details siehe Vertrag zwischen Betrieb und Trägerschaft. Die Trägerschaft bestätigt den Ausstieg schriftlich. 

Wie kann ich mir das konkrete Vorgehen für meinen Betrieb vorstellen, welche Daten muss ich liefern?

Der Betrieb meldet sein Interesse mit dem Anmeldeformular bei seinem Erstmilchkäufer an. Bei positivem Entscheid des Erstmilchkäufers, wird der Betrieb auf der Online Datenbank KLIR registriert. Als erster Schritt werden im Datenerfassung-Workshop die Betriebsdaten (Jahre 2019-2021) erhoben zu Milchviehherde, Fütterung und Hofdünger. Damit wird die Ausgangslage bestimmt: Wie setzt sich die Futterration zusammen? Mit wie vielen Kühen wird auf dem Betrieb wie viel Milch produziert? Wie setzt sich die Herde aktuell zusammen (Milchkühe, Aufzucht, Kälber für Mast). Aufgrund dieser Betriebskennzahlen, wird mit dem KLIR Tool (Online) berechnet, wie viel Treibhausgase pro kg Milch auf dem Betrieb ausgestossen werden. Nebst der Berechnung der Treibhausgase wird mit dem KLIR Tool auch die Nahrungsmittelkonkurrenz der aktuellen Futterration berechnet.  

Wer hat Zugriff auf meine Daten?

Die Betriebsdaten werden für die Erstmilchkäufer, die wissenschaftliche Begleitung und die Beratung einsehbar. Veröffentlicht werden nur anonymisierte Daten. Details siehe Vertrag zwischen Betrieb und Trägerschaft.

KLIR-Tool

Wie werden die Treibhausgasemissionen auf den Milchviehbetrieben berechnet?

Milchviehbetriebe verursachen einen grossen Anteil der Treibhausgase aus der Landwirtschaft. Um die Emissionen auf Betriebsebene zu berechnen und Reduktionsmassnahmen zu prüfen, entwickelte die HAFL im Rahmen des Projektes «KLIR - Klimaschonende und ressourceneffiziente Milchproduktion» ein Modell zur Berechnung der Emissionen und testete es auf 46 Betrieben. Eine Überblick und eine ausführlichere Beschreibung des KLIR-Tools findet sich in diesem Artikel in der Agrarforschung Schweiz. Im Ressourcenprojekt KlimaStaR Milch wird eine weiterentwickelte, auf das Projekt angepasste Version des KLIR-Tools eingesetzt.

Wie kann die Ausgangslage geändert werden?

Die bis Ende Juni 2022 an den Datenerfassungsworkshops eingegebenen Ausgangsdaten wurden plausibilisiert, damit ist ein qualitativ hochwertiges Wirkungsmonitoring in den kommenden Jahren garantiert. 

Bis zum Abschluss der Massnahmenworkshops Ende September 2022 können Änderungen an der Ausgangslage noch im Beisein von Beratungspersonen vorgenommen werden. 

Die Beratungspersonen öffnen das entsprechende Jahr, führen die Änderung gemeinsam mit Ihnen durch, notieren im Bemerkungsfeld mit Datum, was geändert wurde, schliessen das Jahr wieder ab, und tragen Änderungen in der Plausibilisierungstabelle ein. 

Mit diesem Vorgehen ist die Plausibilität der Daten weiterhin gewährleistet. 

Nach Abschluss der Massnahmenworkshops Ende September 2022 werden die Ausgangsdaten als Referenz fixiert und können nicht mehr geändert werden. 

Wie gebe ich die Inbetriebnahme einer Biogasanlage ein? 

Bei Inbetriebnahme der Biogasanlage wird im KLIR-Tool bei "Art der Hofdüngerlagerung" im entsprechenden Jahr die Wahl "Gülle in Biogasanlage" getroffen.

Weshalb können beim Hofdüngeranfall nur drei Varianten Mistanteil (10-40%; 40-60%; 60-90%) eingegeben werden? Mit mehr Varianten könnte die einzelbetriebliche Situation realistischer abgebildet werden.

Im KLIR-Tool werden aus Vereinheitlichungsgründen dieselben Varianten wie bei den Nährstoffbilanzen verwendet.  

Was gilt im KLIR-Tool als TMR? Totalmischration; Teilmischration mit separat verabreichtem Leistungsfutter; Teilmischration aus Grundfuttermittel ohne Ausgleichsfutter?

Die Frage nach der TMR im KLIR ist hauptsächlich im Zusammenhang mit der Verfütterung von Futtermittelzusätzen relevant. Um mit Bovaer eine Reduktion des Methanausstosses zu erzielen, muss der Zusatz regelmässig verfüttert werden, da die Wirkung bereits nach ca. sechs Stunden wieder auf null ist. Eine zuverlässige Verabreichung ist deshalb eigentlich nur mit einer TMR möglich. Das heisst, die genaue Zusammensetzung der Ration ist in diesem Zusammenhang nicht zentral. 

Änderungen im KLIR sind aber zukünftig noch möglich, da nach alternativen Verabreichungsformen gesucht wird. Beispielsweise können möglicherweise konzentriertere Dosen mittels Boli verfüttert werden, die den Wirkstoff kontinuierlich abgeben, so dass der Zusatz auch bei längeren Weidezeiten etc. einsetzbar ist. Deshalb ist es durchaus möglich, dass diese Frage auch im KLIR noch angepasst werden muss, je nachdem, in welcher Form Bovaer einmal auf den Markt kommen wird. 

Haben Hofdünger einen weniger starken Hebel auf die KLIR-Kennwerte als beispielsweise die Fütterung?

Meist sind Hofdüngerlagerarten weniger kurzfristig zu beeinflussen als beispielsweise die Fütterung. Die Emissionen aus der Hofdüngerlagerung unterscheiden sich dennoch deutlich. Grundsätzlich emissionsmindernd ist die Weidehaltung, da wemiger Hofdünger im Stall anfällt. Mist emittiert weniger als Gülle, gedeckte Lager und Aussenklimalager emittieren aufgrund niedrigerer Temperaturen und geringerer reaktiver Oberfläche weniger als ungedeckte Lager und Stallklimalager. Die wirkungsvollste (und womöglich auch kurzfristig umsetzbare) Massnahme ist jedoch die Vergärung von Hofdüngern in einer Biogasanlage. 

Basismodul: Verminderung Treibhausgase und Nahrungsmittelkonkurrenz

Was ist unter Nahrungsmittel- und Flächenkonkurrenz zu verstehen?

Es entsteht überall dort eine Nahrungsmittel- und Flächenkonkurrenz, wo auf landwirtschaftlich nutzbaren Flächen nicht das volle Potenzial für die direkte und nachhaltige menschliche Ernährung erwirtschaftet wird. Aufgrund von Effizienzgewinn ist meist aus ackerbaulichen Flächen die direkte pflanzliche Ernährung ökologisch sinnvoller als jene über eine tierische Veredelung. Die Trägerschaft engagiert sich im Ressourcenprogramm KlimaStaR Milch, damit die grösseren Zusammenhänge aufgezeigt werden können. Gerade Wiederkäuer haben vielfältige positive Einflüsse auf das landwirtschaftliche Produktionssystem in der Schweiz. Hier sollen im KlimaStaR mit der Wissenschaftlichen Begleitung durch das HAFL auch Erkenntnisse gewonnen und wissenschaftlich besser abgestützt werden. 

Wo finde ich die Präsentation vom Massnahmenworkshop? 

Die Präsentation steht im KLIR-Tool im Register Betriebsdaten und Datenbezug unter “Prämienmodell und Massnahmen” als PDF zur Verfügung.

Wo finde ich das Formular Ziel- und Modulwahlvereinbarung?

Das Formular Ziel- und Modulwahlvereinbarung kann unter Teilnahmeinfos – Unterlagen für Betriebe heruntergeladen werden.  

Wie ist bei der Massnahmenauswahl vorzugehen? Wie viele Massnahmen können gewählt werden?

Bei der Anmeldung für das Modul massnahmenorientiert müssen die Betriebe mindestens 8 Massnahmen anmelden (5 THG und 3 NMK). Wenn in allen automatisch berechnenden Kontrollfeldern des Formulars "Ja" steht, ist auch automatisch die Vorgabe von 5 Massnahmen THG und 3 Massnahmen NMK erfüllt.  

Mit der Auswahl der Massnahmen bestätigen die Betriebe die Absicht, diese auch umzusetzen. Bis Ende Februar 2023 müssen sie die umgesetzten Massnahmen 2022 bestätigen. Wenn sie nicht alle angemeldeten Massnahmen umsetzen konnten, erhalten sie entsprechend weniger Prämie. Sie können sich jetzt theoretisch auch für alle Massnahmen anmelden und im Februar die effektiv umgesetzten Massnahmen bestätigen. Die bestätigten Massnahmen werden dann auch betreffend effektive Umsetzung von der Kontrollstelle kontrolliert. Mehr Prämie als für 8 Massnahmen (total 2'750 Fr für 2022 und 5'500 Fr. für 2023) werden nicht ausbezahlt.

Siehe auch Fragen und Antworten zu Prämien.

F1 - Optimierung der Futterration
Wie funktioniert der Fütterungscheck? 

F2 - Kraftfutterkomponenten anpassen (Nebenprodukte)
Welche Futtermittel gelten in KlimaStaR Milch als Nebenprodukte?

Die Liste hier gibt an, welche Futtermittel als Nebenprodukte gelten. Sie orientiert sich an dem vAH Protein (vAH = Verwertbarer Anteil Humanernährung).

F2 - Kraftfutterkomponenten anpassen (Mischfutter)
Wo finde ich Mischfutter mit vAH-Deklaration?

Verschiedene Futtermühlen haben den vAH-Wert für Mischfutter aus ihrem Sortiment ausgewiesen.

F4 - Futterzusätze einsetzen
Was gilt hinsichtlich des Futterzusatzes Agolin?

Die Produkte Agolin Ruminant oder Naturu (Bio-Zulassung) welche auf Pflanzenextrakten basieren, können in Klima Star Milch eingesetzt werden. 

Aktuell kann von Agolin aufgrund Zulassungsvorgaben keine direkt methanmindernde Wirkung angerechnet werden. Die leistungsfördernde Wirkung von Agolin (geringere Methan-Emissionen aus dem Pansen -> geringerer Energieverlust und bessere Verwertung der Futterenergie -> bei gleicher Fütterung mehr Milch) wird aber berücksichtigt. Wenn bei gleicher Fütterung mehr Milch produziert wird, wird dies im KLIR-Tool prämienwirksam abgebildet.

Details zum Thema Futterzusätze finden sich im Betriebsordner mit den Massnahmenanweisung, Massnahme F4: Futterzusätze einsetzen.

F4 - Futterzusätze einsetzen
Was gilt hinsichtlich des Futterzusatzes Bovaer?

Informationsstand: 06.11.2023

Bovaer in KlimaStaR Milch

Einleitung

Die amtliche Futtermittelkontrolle erkannte an, dass der Futterzusatz Bovaer des Herstellers DSM Nutritional Products Ltd. die Methanproduktion im Pansen von Milchkühen verringert und Futtermittelunternehmen bieten Vormischungen an. 

In KlimaStaR Milch kann der Futterzusatz eingesetzt werden, sofern Sie mit Totalmischrationen (TMR) füttern (siehe Absatz “Wirkung und Einsatz”) und Sie kein Bio-Betrieb sind (Bovaer steht nicht auf der Betriebsmittelliste für biologi-schen Landbau). Bovaer darf auch von IP-SUISSE Wiesenmilchproduzenten, wie im gesetzlichen Rahmen vorgesehen, eingesetzt werden. Bei einem Bovaer Einsatz noch im Jahr 2023 gilt die Massnahme «F4 – Futterzusätze einsetzen» als erfüllt. Im KLIR-Tool wird die Wirkung für 2023 anteilig ab Einsatzstart angerechnet. 

Bovaer ist der einzige Futterzusatz, der offiziell als methanmindernd anerkannt ist und somit direkt im KLIR-Tool angerechnet wird. Der Futterzusatz Agolin führt über die Leistungssteigerung zu einer indirekten Methanminderung, die über die Milchleistung im KLIR-Tool berücksichtigt wird (-> KlimaStaR-Milch - Fragen und Antworten.)

Mit den folgenden Informationen können Sie entscheiden, ob und wie Sie Bovaer einsetzen können.

Wirkung und Einsatz

Der Wirkstoff 3-Nitrooxypropanol blockiert ein Enzym, mit dem Mikroorganismen im Pansen Methan produzieren. Die Wirkung setzt kurz nach der ersten Aufnahme von Bovaer durch das Tier ein und verschwindet durchschnittlich drei Stunden nach der letzten Aufnahme. Bovaer ist ein Pulver, das von Mischfutterherstellern in Vormischungen (Mineralfutter) eingemischt wird. Die Vormischung muss der TMR beigemischt werden, um sicherzustellen, dass die Kühe den Futterzusatz kontinuierlich aufnehmen. 

Voraussetzung für einen wirksamen Bovaer-Einsatz ist somit eine TMR-Fütterung. 

Alternative Verabreichungsformen gibt es bisher noch nicht. Eine Formulierung mit verlangsamter Wirkstoffabgabe ist in Entwicklung, wird voraussichtlich aber nicht vor 2025 oder 2026 verfügbar sein.

Berechnung der Wirkung in KlimaStaR-Milch

Bovaer reduziert die jährlichen Treibhausgasemissionen bei korrekter ganzjähriger Anwendung um 10-15 % pro Kilogramm Milch (in CO2-Äquivalenten). Im KLIR-Tool wird die emissionsmindernde Wirkung von Bovaer mit einer Formel berechnet, die auf Ergebnissen aus 13 internationalen Studien beruht. Die Wirkung ist abhängig von der Bovaer-Dosierung und dem NDF- und dem Rohfettgehalt des Futters. Die Standard-Dosierung beträgt 60 mg/kg Futter-TS. Bei dieser Dosierung wird eine Verringerung der Methanemission aus dem Pansen um 29.6% berechnet. Wenn der NDF-Gehalt 32.9% der Futter-TS übersteigt – bei grasbasierten Rationen oft der Fall – oder der Rohfettgehalt 4.2% der Futter-TS übersteigt, dann fällt die Wirkung von Bovaer schwächer aus. 

Wie beschrieben lässt die Wirkung von Bovaer schnell nach, wenn keine stetige Aufnahme erfolgt. Daher wird nur für die Tage eine Emissionsminderung berechnet, an denen der Zugang zur TMR für maximal drei Stunden unterbrochen war. Für wie viele Tage dies zutrifft, wird im KLIR-Tool für die Sommer- und die Winterfütterung separat abgefragt. 

Weitergehende Informationen zu Bovaer finden Sie unter www.klimastar-milch.ch - Fragen und Antworten – F4 Futterzusätze einsetzen – Bovaer. 

Abschätzung der Prämienauswirkung

Der Einsatz von Bovaer ist mit Kosten verbunden und eine vorgängige, betriebsindividuelle Wirtschaftlichkeitsbeurteilung empfiehlt sich. 

Ab voraussichtlich Mitte Januar 2024 können Sie im KLIR-Tool testen, welche Auswirkung der Einsatz von Bovaer auf Ihre Treibhausgasemissionen und KlimaStaR-Milch-Prämie haben könnte. Dann liegen die Betriebsdaten für 2023 vor und es kann mit aktuellen Daten gerechnet werden. Wir werden Sie in einer Online-Weiterbildung in die Szenarioberechnung einführen. Der Termin wird zu einem späteren Zeitpunkt kommuniziert. 

Bezug von Bovaer

Bovaer ist in der Einführungsphase und der Hersteller DSM unterstützt die Mischfutterhersteller beim Einsatz. Wenn Sie Bovaer einsetzen wollen, dann teilen Sie bitte Ihrem Mischfutterhersteller mit, dass er sich mit DSM unter Renate.Schwer@dsm-firmenich.com in Verbindung setzen soll.   

F5 - Milchharnstoff senken und optimieren
Wie funktionieren der Milchharnstoff-Benchmark und der Milchharnstoffwert im regionalen Vergleich?

In der Präsentation "Emissionsarme Milchviehfütterung dank Milchharnstoff-Benchmark" ist der "Milchharnstoffwert im regionalen Vergleich" beschrieben.

F5 - Milchharnstoff senken und optimieren
Wie gehe ich vor, wenn ich nicht 12, sondern zum Beispiel  11 oder 24 Milchharnstoffwerte pro Jahr habe?

Hinsichtlich der Erfüllung der Massnahmenbedingungen "F5 - Milchharnstoff senken und optimieren" traten Fragen auf. Hier eine Formulierungspräzisierung, die noch in die nächste Version der Massnahmenanweisungen eingepflegt werden wird. Die Anpassungen sind unterstrichen:



HDM1 - Methanreduktion in Biogasanlagen
Was sind die Voraussetzungen für die Gewährung von Prämien für Hofdüngervergärung in Biogasanlagen?

Es gibt eine Prämienabgeltung für die mit der Hofdüngervergärung in Biogasanlagen erzielte Reduktion von Treibhausgasemissionen im Vergleich zur Ausgangslage 2019-2021. Für Hofdüngermengen, die bereits in der Ausgangslage in Biogasanlagen vergoren wurden, gibt es keine Prämienabgeltung.

Darüber hinaus ist eine Prämienabgeltung nur möglich, wenn für die Biogasanlagen keine Bescheinigungen über CO2-Kompensation (der Begriff ist identisch mit CO2-Zertifikate, Zertifikate für die THG-Reduktion z.B. von KliK) ausgestellt wurden. Die detaillierten Voraussetzungen für die Gewährung von Prämien sind im Betriebsordner beschrieben. 

Hintergrund: Die meisten Betreiber von landwirtschaftlichen Biogasanlagen sind Mitglied bei Ökostrom Schweiz. Diese wickelt die Abläufe rund um die Ausstellung der Bescheinigungen über CO2-Kompensation mit dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) ab. Wenn für eine Biogasanlage Bescheinigungen für CO2-Kompensation ausgestellt wurden, entsteht in KlimaStaR Milch gemäss Bundesamt für Landwirtschaft eine unzulässige Doppelzahlung der Emissionsminderung. In einem solchen Fall kann der KlimaStaR-Milch-Betrieb für die durch «Hofdüngervergärung in einer Biogasanlage» erzielte Emissionsreduktion keine Prämie von KlimaStaR Milch erhalten. Die Emissionsreduktion aus der Hofdüngervergärung in einer Biogasanlage wird aber auf die Einsparziele des Betriebes in KlimaStaR Milch angerechnet.  

Damit wir die Prämienberechnungen in KlimaStaR Milch korrekt durchführen können, bitten wir Sie,  

Wir werden anschliessend abklären, für welche Anlagen Bescheinigungen über CO2-Kompensation ausgestellt wurden. 

Ohne Mitteilung der obigen Angaben bzw. falls für die Biogasanlage Bescheinigungen über CO2-Kompensation ausgestellt wurden, werden wir für den durch Vergärung von Hofdüngern in Biogasanlagen erzielten Treibhausgas-Reduktionsanteil keine Prämie auszahlen können.  

Falls Sie planen, Hofdünger in einer Biogasanlage zu vergären und dafür Prämien von KlimaStaR Milch erhalten wollen, empfehlen wir Ihnen dringend, sich vorher mit uns in Verbindung zu setzen. Wir werden gerne abklären, ob für die vorgesehene Biogasanlage Bescheinigungen über CO2-Kompensation ausgestellt werden. 

Vertiefungsmodul: Verminderung Flächenkonkurrenz

Um was geht es im Vertiefungsmodul?

Ein zentrales Thema des Ressourcenprojekts KlimaStaR Milch ist eine Minderung der Flächenkonkurrenz. Diese soll durch eine Steigerung der Milchviehfutterproduktion auf Flächen erzielt werden, die weniger für Ackerbau geeignet sind.

Bei den Teilnehmenden des Vertiefungsmoduls ergänzt der Zielbereich Flächenkonkurrenz die bestehenden Zielbereiche Treibhausgase und Nahrungsmittelkonkurrenz. 

Für den Betrieb werden über die Flächenkonkurrenz hinaus eine Nachhaltigkeitsanalyse und eine Hoftorbilanz berechnet. Dies ermöglicht einen vertieften Einblick in die verschiedenen Betriebsbereiche.

Detailliertere Informationen finden sich im Aufruf der Projektträgerschaft zur Anmeldung zum Vertiefungsmodul und in den weiteren hier stehenden Fragen und Antworten zum Vertiefungsmodul.  

Können sich alle Betriebe für das Vertiefungsmodul anmelden?

Am Vertiefungsmodul können 80 der 240 teilnehmenden Betriebe mitwirken. Bis Mitte September 2022 werden alle Betriebe per Briefpost angeschrieben. Im Brief und auf der Homepage sind der Inhalt des Vertiefungsmoduls erklärt, Betriebe können Fragen an info@klimastar-milch.ch senden. Die Anmeldung erfolgt bis 02.10.2022 über ein Online-Formular, die Auswahl trifft die Trägerschaft. 

Können sich auch Bergbetriebe anmelden, die ausschliesslich Grünland bewirtschaften?

Ja, es können sich auch Bergbetriebe anmelden, die ausschliesslich Grünland bewirtschaften. 

Weitergehende Infos finden sich in der Antwort auf die Frage "Was können Grünlandbetriebe ohne Ackerbau hinsichtlich Flächenkonkurrenz bewirken?".

Welche Leistungen bietet das Vertiefungsmodul?

Die Betriebe der Vertiefungsgruppe erhalten zusätzlich zu den Leistungen im Basismodul:


* Die Gesamtprämie (Basis- plus Vertiefungsprämien) ist bei 30'000 CHF pro Betrieb und Jahr gedeckelt.

Grössere Betriebe haben bereits mit dem Basismodul den Prämiendeckel erreicht und eine Teilnahme am Vertiefungsmodul bringt keine zusätzliche Abgeltung. Warum ist dies so, und welche Möglichkeiten gibt es für diese Betriebe? 

Der Prämiendeckel musste auf Wunsch des Bundesamtes für Landwirtschaft  eingebaut werden. Er hat zur Folge, dass Betriebe ab einer Betriebsgrösse von mehr als 1 Mio. kg Milch bei einer 100-%-Zielerreichung den Prämiendeckel bereits erreicht haben. Bei einer Teilnahme im Vertiefungsmoduls können sie entsprechend keine monetäre Abgeltung für die Erbringung ihrer Leistungen im Vertiefungsmodul erhalten. 

Aber auch diejenigen Betriebe, die den Prämiendeckel bereits erreicht haben, erhalten als Teilnehmende des Vertiefungsmoduls eine detaillierte, im Projektverlauf mehrere Male aktualisierte  RISE-Nachhaltigkeitsanalyse. Deren Kosten in Höhe von mehreren tausend Franken werden vom Projekt übernommen. Für eine Teilnahme spricht auch, dass eine Umsetzung des Vertiefungsmoduls je nach Betriebssituation mit überschaubarem Aufwand realisierbar ist. 

Ergänzend wird auf wenigen Betrieben, die nicht am Vertiefungsmodul teilnehmen, auch eine RISE-Analyse durchgeführt. Diese Betriebe müssen allerdings bestimmte Anforderungen hinsichtlich Region, Höhenlage, Grösse und Produktionsform erfüllen. Wir kontaktieren geeignete Betriebe, die sich für das Vertiefungsmodul angemeldet haben, aber nicht teilnehmen konnten.

Was ist die Flächenkonkurrenz? Und wie soll sie vermindert werden?

Der Indikator Flächenkonkurrenz bildet ab, wie hoch das Standortpotenzial auf dem Betrieb hinsichtlich Nahrungsmittelproduktion ist und wie effizient es durch die aktuelle Bewirtschaftung genutzt wird. Es werden u.a. Daten über die Bodenqualität des Betriebs respektive die Eignung der Futterfläche für den Ackerbau erhoben. Limitierende Faktoren wie Anbaupausen und Humuserhaltung werden berücksichtigt. Die Datenerhebung findet im Herbst und Winter 2022-2023 telefonisch statt, eine Aktualisierung erfolgt jährlich bis 2027. Wie beim Basismodul wird als Referenz für die Berechnung der Prämie ein Reduktionsziel vereinbart, das durch Massnahmen wie z.B. Optimierung der Fruchtfolge auf dem Betrieb oder durch überbetrieblichen Flächenabtausch, futterbauliche Nutzung von Zwischenfrüchten oder eine Auslagerung der Remontierung auf ackerbaulich weniger geeignete Flächen erreicht werden kann.

Beispiel: Ein Milchbetrieb betreibt Futterbau auf einer Fläche, die bestens für Ackerbau geeignet ist. Er tauscht diese Fläche mit einer ackerbaulich eher ungünstigeren (Hanglage, Steinigkeit, Erosionsgefahr) von einem anderen Betrieb ab. Dadurch reduziert sich die Flächenkonkurrenz des Futterbaus des Milchbetriebs.

Müssen in jedem Fall Flächen abgetauscht werden, oder gibt es noch andere Möglichkeiten?

Folgende Massnahmen sind für eine tiefere Flächenkonkurrenz vorgesehen:

Für eine massnahmenorientierte Umsetzung müssen drei der fünf Massnahmen gewählt werden. Ein Flächenabtausch ist also nicht in jedem Fall nötig. 

Was können Grünlandbetriebe ohne Ackerbau hinsichtlich Flächenkonkurrenz bewirken?

Neben der Nutzung der Betriebsflächen hat auch die Rationszusammensetzung einen Einfluss auf die Flächenkonkurrenz. Wenn zum Beispiel bei einem Betrieb ohne Ackerbau in der Ration zugekaufter Ganzpflanzenmais und Kraftfutter enthalten sind, können durch Anpassungen in der Ration auch Änderungen der Flächenkonkurrenz bewirkt werden. Zusätzlich kann die Flächenkonkurrenz durch eine Leistungssteigerung (Milch- und Fleischproduktion pro Hektar) verbessert werden.  Eine Abschätzung des möglichen konkreten Auswirkungsumfangs ist nach der Analyse im Vertiefungsmodul möglich.  

Wie funktioniert die Nachhaltigkeitsanalyse RISE?

RISE ist ein von der HAFL entwickeltes Tool zur Analyse der landwirtschaftlichen Produktion auf Betriebsebene mit Fokus auf die Beratung landwirtschaftlicher Betriebe.

RISE widerspiegelt die gesamtbetriebliche Nachhaltigkeit des analysierten Betriebs in den 10 Themenbereichen Tierhaltung, Bodennutzung, Nährstoffflüsse, Wassernutzung, Energie und Klima, Biodiversität und Pflanzenschutz, Betriebsführung, Arbeitsbedingungen, Lebensqualität, und wirtschaftliche Lebensfähigkeit. 

Anhand der RISE-Analyse können beispielsweise auch Wechselwirkungen zwischen Wirtschaftlichkeit, Umweltschutz und Arbeitsbelastung aufgezeigt und mögliche Konfliktlösungen diskutiert werden. Datenquellen sind Betriebsbuchhaltung, ÖLN-Dossier, Feldkalender und ein Betriebsbesuch mit Interview und Betriebsrundgang.

Geschätzter Zeitaufwand ist in etwa ½ Tag Erhebung auf dem Betrieb zzgl. 2-3 Stunden Rückmeldung. Der Aufwand für die HAFL beläuft sich auf 1 ½  bis 2 Tage pro Betrieb.

Braucht es für RISE unbedingt eine Betriebsbuchhaltung, oder reicht auch eine Finanzbuchhaltung??

Es kann anstelle der Betriebsbuchhaltung auch die Finanzbuchhaltung verwendet werden.

Müssen für RISE die Buchhaltungsdaten offengelegt werden? Wie sieht es mit dem Schutz meiner Daten aus?

Datenoffenlegung: Es braucht eine Offenlegung der Buchhaltungsdaten. Am wichtigsten ist die aktuelle Betriebsbuchhaltung, bzw., wenn nicht vorhanden, die Finanzbuchhaltung. Hinsichtlich der Finanzierung ist die Summe der langfristigen Schulden plus Zinsen und Tilgungen relevant. Wieviel von wem kommt, wird nicht erfragt. 

Datenschutz: Die Betriebsdaten sind in der RISE-Datenbank in einem separaten Projekt KlimaStaR Milch abgelegt. Nur die HAFL-Mitarbeitenden im Projekt KlimaStaR Milch haben darauf Zugriff, niemand sonst. Betriebe werden in der RISE-Datenbank weder mit Namen noch mit Adresse oder Koordinaten erfasst. Der Schlüssel dazu, wer wer ist, wird separat von der Datenbank abgelegt. RISE wird in der Schweiz und international eingesetzt. Datensicherheit und Datenschutz von RISE wurden sowohl von Nestlé als auch von der GIZ (Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit) überprüft und im Sinne der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DGVO), die strenger ist als die entsprechende Verordnung in der Schweiz, für gut befunden. 

Datenveröffentlichung: Es werden keine nicht-anonymisierten Daten des Betriebes bzw. von der Betriebsleitung veröffentlicht, vgl. Vertrag zwischen Projektträgerschaft und Betrieben, Punkt 2 ganz unten und Punkt 3, Teil "Computergestützte Analyse und Beurteilung". Das heisst im Umkehrschluss, dass es anonymisierte Auswertungen (nur als Gruppenauswertungen, keine einzelbetrieblichen Daten) geben wird, die im Rahmen des Projektes veröffentlicht werden. 

Was zeigt die Hoftorbilanz?

Die Hoftorbilanz wird für Stickstoff, Phosphor und Kalium berechnet. Sie vergleicht die Nährstoffmengen, welche mit Betriebsmitteln, Tieren und aus der Luft auf den Betrieb gelangen, mit den Mengen, welche ihn mit verkauften Erzeugnissen verlassen. Die Hoftorbilanz gibt gründlichen Einblick in die Nährstoffflüsse auf dem Betrieb und ermöglicht, diese zu optimieren. Die Datenerhebung für die Hoftorbilanz ist in die RISE-Erhebung integriert.

Prämien

Was muss ich leisten um die Abgeltungsprämien von KlimaStaR Milch zu bekommen?

Nach erfolgter Anmeldung und Aufnahme-Bestätigung durch die Trägerschaft wird unter Einbezug von Beratungskräften folgendermassen vorgegangen: 

Ein Betrieb im Basismodul KlimaStaR setzt sich Ziele in den Bereichen Verminderung Treibhausgasausstoss und Nahrungsmittelkonkurrenz. Beim Vertiefungsmodul KlimaStaR (gesucht sind mind. 96 Betriebe) wird zusätzlich die Verminderung der Flächenkonkurrenz als Zielgrösse eingesetzt.

Was passiert, wenn ich meine Ziele nicht erreiche?

Wenn die gesetzen Reduktionsziele nicht erreicht werden fallen die Abgeltungsprämien tiefer aus und können auf 0 Rp./kg Milch fallen. Milchpreisabzüge gibt es keine. Der Aufwand für Datenlieferung und Teilnahme an Workshops wird aber unabhängig von der Zielerreichung ausbezahlt (Basismodul 500 CHF/Jahr; Vertiefungsmodul 1'000 CHF/Jahr). Wenn mit allen teilnehmenden Betrieben in einem Zwischenbericht und bis zum Ende des Programms 2027 die Ziele nicht erreicht werden, muss dies von der Trägerschaft gegenüber dem Bund begründet werden können.

Wann werden die Prämien an die teilnehmenden Betriebe ausbezahlt? 

Die Auszahlung der Prämien erfolgt in Form einer jährlichen Überweisung durch die Milchkäufer voraussichtlich im April des Folgejahres.

Basieren die Auszahlungen auf der energiebereinigten Milchmenge oder der Milchmenge in Kilogramm?

Die Prämie wird pro Kilogramm Milch, das an ZMP, Emmi oder Aaremilch im Bezugsjahr total geliefert wurde, bezahlt. 

Wie funktioniert die Prämienberechnung, wenn das Modul massnahmenorientiert gewählt wurde, aber nicht alle gewählten Massnahmen dokumentiert wurden bzw. erfüllt werden konnten?

Es müssen grundsätzlich alle gewählten Massnahmen dokumentiert werden. Eine Prämie gibt es nur für erfüllte Massnahmen (max. 8). Im ersten Projektjahr wird aufgrund des späten Programmbeginns nur max. ½ der Prämie ausbezahlt. Abhängig von der Dokumentation der Massnahmen gibt es zwei Varianten: 

Variante 1: Es wurden für 2022 alle gewählten Massnahmen dokumentiert, und die Bedingungen vollumfänglich bzw. zum Teil erfüllt: Es wird die entsprechende massnahmenorientierte Prämie bzw. die wirkungsorientierte Prämie gewährt, wenn diese höher ist. Der Betrieb kann 2023 auch massnahmenorientiert teilnehmen.  

Variante 2: Es wurden für 2022 keine oder nur ein Teil der Massnahmen dokumentiert, und die Bedingungen bei den dokumentierten Massnahmen vollumfänglich bzw. zum Teil erfüllt: Es wird die entsprechende massnahmenorientierte Prämie bzw. die wirkungsorientierte Prämie gewährt, wenn diese höher ist. Der Betrieb kann 2023 NICHT massnahmenorientiert, sondern nur wirkungsorientiert teilnehmen. 

Was sind die Voraussetzungen für die Gewährung von Prämien für Hofdüngervergärung in Biogasanlagen?

Es gibt eine Prämienabgeltung für die mit der Hofdüngervergärung in Biogasanlagen erzielte Reduktion von Treibhausgasemissionen im Vergleich zur Ausgangslage 2019-2021. Für Hofdüngermengen, die bereits in der Ausgangslage in Biogasanlagen vergoren wurden, gibt es keine Prämienabgeltung.

Darüber hinaus ist eine Prämienabgeltung nur möglich, wenn für die Biogasanlagen keine Bescheinigungen über CO2-Kompensation (der Begriff ist identisch mit CO2-Zertifikate, Zertifikate für die THG-Reduktion z.B. von KliK) ausgestellt wurden. Die detaillierten Voraussetzungen für die Gewährung von Prämien sind im Betriebsordner beschrieben. 

Hintergrund: Die meisten Betreiber von landwirtschaftlichen Biogasanlagen sind Mitglied bei Ökostrom Schweiz. Diese wickelt die Abläufe rund um die Ausstellung der Bescheinigungen über CO2-Kompensation mit dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) ab. Wenn für eine Biogasanlage Bescheinigungen für CO2-Kompensation ausgestellt wurden, entsteht in KlimaStaR Milch gemäss Bundesamt für Landwirtschaft eine unzulässige Doppelzahlung der Emissionsminderung. In einem solchen Fall kann der KlimaStaR-Milch-Betrieb für die durch «Hofdüngervergärung in einer Biogasanlage» erzielte Emissionsreduktion keine Prämie von KlimaStaR Milch erhalten. Die Emissionsreduktion aus der Hofdüngervergärung in einer Biogasanlage wird aber auf die Einsparziele des Betriebes in KlimaStaR Milch angerechnet.  

Damit wir die Prämienberechnungen in KlimaStaR Milch korrekt durchführen können, bitten wir Sie,  

Wir werden anschliessend abklären, für welche Anlagen Bescheinigungen über CO2-Kompensation ausgestellt wurden. 

Ohne Mitteilung der obigen Angaben bzw. falls für die Biogasanlage Bescheinigungen über CO2-Kompensation ausgestellt wurden, werden wir für den durch Vergärung von Hofdüngern in Biogasanlagen erzielten Treibhausgas-Reduktionsanteil keine Prämie auszahlen können.  

Falls Sie planen, Hofdünger in einer Biogasanlage zu vergären und dafür Prämien von KlimaStaR Milch erhalten wollen, empfehlen wir Ihnen dringend, sich vorher mit uns in Verbindung zu setzen. Wir werden gerne abklären, ob für die vorgesehene Biogasanlage Bescheinigungen über CO2-Kompensation ausgestellt werden. 

Umsetzungskontrolle

Werden Kontrollen durchgeführt?

Ja, jeder Betrieb wird während den 6 Jahren mindestens einmal kontrolliert; ergänzend gibt es risikobasierte Kontrollen. Die Kontrollen erfolgen rückwirkend bis zum Einstiegsjahr 2022, entsprechend müssen die Projektunterlagen bis zum Projektabschluss aufbewahrt werden. Die Kontrollen werden durch die offiziell anerkannten ÖLN-Kontrollstellen durchgeführt, auch bei Biobetrieben. Details siehe Vertrag zwischen Betrieb und Trägerschaft.

Was muss ich alles vorbereiten für die Kontrollen?

Mit dem sorgfältigen Eingeben der geforderten Daten in das KLIR  Online kann eine gute Basis gelegt werden. Daneben braucht es Lieferscheine für zugekaufte Futter während des vorangehenden Kalenderjahres, Kraftfutterlagerbestand aufgeteilt nach einzelnen Mischfuttertypen auf dem Betrieb per 1. Januar und 31. Dezember des vorangehenden Kalenderjahres. GVE Jahres-Auszüge, Suisse Bilanz, HODUFLU Auszug für Lieferungen von Hofdünger an Biogasanlage etc.

Futtermühlen

Wo bekomme ich Unterstützung bei der Berechnung von vAH-Protein-Werten von Mischfuttermitteln?

Anlaufstellen bei Fragen sind

So bleiben Sie laufend informiert:

Bitte senden Sie uns eine kurze Nachricht an info@klimastar-milch.ch, wenn Sie für Ihre Mischfuttermittel den vAH-Protein-Wert berechnen und deklarieren oder daran interessiert sind. Wir nehmen Sie dann auf unseren Informationsverteiler für Futtermühlen, über den wir allfällige Änderungen kommunizieren.  

Was sind vAH-Protein-Werte von Mischfuttermitteln?

Im Ressourcenprojekt KlimaStaR Milch soll von 2022 bis 2029 auf den 234 teilnehmenden Milchbetrieben eine Reduktion von Treibhausgasemissionen, Nahrungsmittelkonkurrenz und Flächenkonkurrenz um jeweils 20 Prozent erreicht werden.  

Im Zusammenhang mit der Nahrungsmittelkonkurrenz sind die Werte “verdaulicher Anteil Humanernährung” für Protein und Energie (vAH-Protein, vAH-Energie) im Futter relevant. Die Projektbetriebe müssen über eine Rationsanpassung den durchschnittlichen vAH-Protein-Wert reduzieren. 

Die folgende Präsentation von der Infoveranstaltung für Futtermühlen vom 17.01.2023 gibt einen Überblick über die Hintergründe und die praktische Umsetzung:

20230117_KSM_Infoanlass-Futtermühlen-Präsentation

Wie kann ich als Futtermühle KlimaStaR Milch unterstützen? 

Teilen Sie uns Ihre Mischfuttermittel mit

Wenn Sie für Mischfuttermittel den vAH-Protein-Wert berechnen und deklarieren, können Sie uns ihre Mischfuttermittel mit Bezeichnung und vAH-Protein-Wert an info@klimastar-milch.ch schicken.

Dann können wir unsere Liste an Mischfuttermitteln mit ausgewiesenen vAH-Protein-Werten nachführen.  

Beibehaltung der vAH-Protein-Werte 

Optimal ist es, wenn die vAH-Protein-Werte eines Mischfuttermittels möglichst durchgehend von 2023-2029 garantiert werden können.  Falls dies nicht möglich sein sollte, sollen vAH-Protein-Werte mindestens während des Kalenderjahres garantiert werden können.  

Änderungen für das kommende Kalenderjahr sollen von den Futtermühlen bis Ende Oktober an KlimaStaR Milch über info@klimastar-milch.ch ans Projekt kommuniziert werden. 

Dann können die geänderten Werte für das nächste Kalenderjahr in das Datenerfassungstool der Projektbetriebe eingepflegt werden. 

Wie bleibe ich laufend informiert? 

Bitte senden Sie uns eine kurze Nachricht an info@klimastar-milch.ch, wenn Sie für Ihre Mischfuttermittel den vAH-Protein-Wert berechnen und deklarieren oder daran interessiert sind. Wir nehmen Sie dann auf unseren Informationsverteiler für Futtermühlen, über den wir allfällige Änderungen kommunizieren.  

Wie funktioniert die Berechnung der vAH-Protein-Werte von Mischfuttermitteln?

Die Berechnung der vAH-Protein-Werte von Mischfuttermitteln wurde gemeinsam mit VSF und UFA ausgearbeitet. 

Die vAH-Protein-Werte eines Mischfuttermittels werden über die vAH-Werte der einzelnen Futtermittelkomponenten berechnet. Folgend ein Berechnungsbeispiel und die Liste mit den vAH-Werten.

Welche Futterkomponenten sind für eine Senkung des vAH-Protein-Wertes eines Mischfuttermittels vorteilhaft?

Vorteilhafte Komponenten zur Senkung des vAH-Protein-Wertes eines Mischfuttermittels sind Nebenprodukte aus der Nahrungsmittelproduktion wie Rapsextraktionsschrot, Biertreber oder Weizenkleie. Solche Nebenprodukte mit einem vAH-Protein-Wert kleiner 0.31 werden im Ressourcenprojekt als KlimaStaR-Milch-Nebenprodukte geführt und sind in der folgenden Liste zusammengefasst: 

KlimaStaR-Milch-Nebenprodukteliste mit vAH <0.31 - 01-2023

Braucht es konstante vAH-Protein-Werte von Mischfuttermitteln?

Die vAH-Protein-Werte von Mischfuttermitteln mit derselben  Bezeichnung sollen möglichst nicht ändern. Umsetzung:

Optimal ist es, wenn die vAH-Protein-Werte eines Mischfuttermittels möglichst durchgehend von 2023-2029 garantiert werden können.  Falls dies nicht möglich sein sollte, sollen vAH-Protein-Werte mindestens während des Kalenderjahres garantiert werden können.  

Änderungen für das kommende Kalenderjahr sollen von den Futtermühlen bis Ende Oktober an KlimaStaR Milch über info@klimastar-milch.ch ans Projekt kommuniziert werden. 

Dann können die geänderten Werte für das nächste Kalenderjahr in das Datenerfassungstool der Projektbetriebe eingepflegt werden. 

Wie sieht die Deklaration der vAH-Protein-Werte von Mischfuttermitteln aus?

Folgend eine mit Agroscope abgestimmte Beispielsdeklaration, die Deklaration des vAH-Protein-Wertes mit zwei Nachkommastellen steht unter Anwendungsempfehlung:

Proteinkonzentrat IPS, QM Ergänzungsfutter für Milchvieh ​

​Gehalt an Inhaltsstoffen (pro kg):​ 430 g Rohprotein, 35 g Rohfaser, 40 g Rohfett, 80 g Rohasche, 7.0 MJ NEL, 7.0 g Kalzium, 6.0 g Phosphor, 2.0 g Natrium, 4.0 g Magnesium​

​Gehalt an Zusatzstoffe (pro kg):​ Technologische Zusatzstoffe: Propionsäure (1k280)​

Zusammensetzung:​ Sojaextraktionsschrot, Maiskleber, Rapskuchen, Weizen, Getreideschlempe dunkel, Mineralstoffe, Zuckerrübenmelasse, Sojaöl​

Anwendungsempfehlung: Ergänzungsfutter zu Grundfutterrationen mit Proteinmanko. Tagesration 1.0 bis 4.0 kg pro Tier und Tag. Angaben zu Ressourcenprojekt «KlimaStaR-Milch»: vAH-Protein: 0.50​ 

Bleibt die  Futtermittelliste mit den vAH-Protein-Werten bis 2029 konstant?

Änderungen sollen vermieden werden, können aber nicht ausgeschlossen werden. Änderungen für das folgende Kalenderjahr werden durch KlimaStaR Milch bis Ende Oktober an die Futtermühlen sowie UFA und VSF kommuniziert werden. 

Bitte senden Sie uns eine kurze Nachricht an info@klimastar-milch.ch, wenn Sie für Ihre Mischfuttermittel den vAH-Protein-Wert berechnen und deklarieren oder daran interessiert sind. Wir nehmen Sie dann auf unseren Informationsverteiler für Futtermühlen, über den wir allfällige Änderungen kommunizieren.  

Welche Antwort gebe ich Projektbetrieben, die Mischfuttermittel meiner Mühle ohne ausgewiesene vAH-Protein-Werte im Datenerfassungstool in KlimaStaR Milch angeben wollen?

Sie können diese Betriebe gern an die Beratungspersonen in KlimaStaR Milch verweisen.